Informationen für Ärzte, Pflegedienste, Pflegeheime, Kliniken
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Wer sind wir?
Wir sind ein Zusammenschluss aus erfahrenen Palliativmedizinern, Palliativ-Pflegediensten, dem ambulanten Hospizdienst, dem stationären Hospiz, der Palliativstation und einer Apothekerin.
Wir haben uns im Palliativwerk eG zusammengeschlossen, um schwerstkranke Menschen und deren An- und Zugehörige in der letzten Lebensphase zu begleiten. Wir möchten Sie als Hausärzte und Pflegedienste in Ihrer Versorgung ergänzend unterstützen. Dazu bieten wir Beratung, Koordination und ergänzende Hausbesuche an.
Aktuelle Genossenschaftsmitglieder:
Aktuelle Kooperationspartner:
Was ist SAPV?
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein umfassendes Versorgungskonzept für Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung, die fortschreitend und weit fortgeschritten ist und mit belastenden Symptomen wie z.B. Schmerzen, Luftnot und Übelkeit einhergeht. Die verbleibende Lebenszeit sollte nach ärztlicher Einschätzung Tage, Wochen oder wenige Monate betragen. Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 37b SGB V) für die keine Zuzahlung erforderlich ist. Der Anspruch privat Versicherter wird in der Regel analog zur gesetzlichen Regelung bewilligt.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von unheilbar Kranken und Sterbenden zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Unser Ziel ist es, ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in gewohnter Umgebung zu Hause oder einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.
Die Anspruchsvoraussetzungen im Überblick
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Unheilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung
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begrenzte Lebenszeit von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten
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Komplexe Symptomatik z.B. Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Unruhe, soziale und psychische Belastungen
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Die Versorgung ist durch den primärversorgende Arzt und/oder Pflegedienst nicht ausreichend 24 Stunden und 7 Tage/Woche sichergestellt.
Wir verstehen unsere Tätigkeit ergänzend zu den bereits hausärztlich behandelnden Medizinern und anderen Leistungserbringern (additive Teilversorgung). Daher ist uns eine gute Zusammenarbeit wichtig. Auf besonderen Wunsch übernehmen wir auch die vollständige Versorgung.
Unsere Leistungen
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Ausführliche Beratung zu palliativen Versorgungsmöglichkeiten
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Aufbau eines tragfähigen Versorgungsnetzes
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Hilfsmittelberatung und Organisation
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Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Symptomlinderung durch Anwendung von Medikamenten und anderen Maßnahmen
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Unterstützung bei Entscheidungen zur Therapiezieländerung/-begrenzung
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24 Stunden/7 Tage - Rufbereitschaft
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Vorbeugendes Krisenmanagement (Notfallplanung) und Bedarfsinterventionen, z.B. bei Blutungen, schwerer Unruhe, Panikattacken usw.
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Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung
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Unterstützung bei der Bewältigung von Tod und Sterben
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Parenterale Ernährung, Infusionstherapie, Port-Versorgung
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Komplizierte Wundversorgung
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Umfangreiche Schmerztherapie einschließlich Medikamentenpumpe
Diese Leistungen können Sie verordnen als:
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Beratung von Patient und/oder Angehörigen, Arzt, Pflegefachkraft
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Koordination
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Additiv unterstützende Teilversorgung: konsiliarische Beratung, Mitbehandlung
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Vollständige Versorgung
Wie wird SAPV verordnet?
SAPV wird vom behandelnden Hausarzt oder dem Klinikarzt mit dem Muster 63 verordnet.
Der Zeitraum einer Erst-Verordnung sollte ca. vier Wochen umfassen, Klinikärzte können SAPV längstens für 7 Tage nach Entlassung verordnen.
Die Verordnung sollte möglichst aussagekräftig formuliert sein und umfasst Diagnosen, Symptome, bisherige Medikation und die notwendigen Maßnahmen. Das Ausstellen der Verordnung ist mit der Gebührenziffer 01425 bzw. 01426 abrechenbar.
Dokument "Muster 63" anzeigen | |
Dokument "Ausfüllhilfe SAPV" anzeigen |
Ihre Vorteile
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Bei verordneter Mitbehandlung durch einen Palliativmediziner
- Medikamentenverordnung über SAPV-Budget
- Hilfsmittelverordnung
- 24 Stunden Rufbereitschaft
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Bei verordneter Mitbehandlung durch Palliative-Care - Pflegefachkräfte inklusive Beratung, Koordination
- Unterstützung bei komplizierten Versorgungssituationen, z.B. schwierige Schmerzeinstellung, problematische exulzerierende Tumore, intensiver psychosozialer Unterstützungsbedarf, Organisation und Versorgung bei Infusionstherapie und Medikamentenpumpen, belastende Unruhezustände
Mitarbeit
Wir freuen uns über weitere engagierte Kooperationspartner.
Die Voraussetzungen zur palliativmedizinischen Versorgung eigener Patienten sind im niedersächsischen Mustervertrag nach § 132 d Abs. 1 SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37 b SGB V festgelegt:
- Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- Bereitschaft, Palliativpatienten zu betreuen und
- Weiterbildung „Kursweiterbildung Palliativmedizin“ (40 Stunden)
Die Voraussetzungen zur palliativmedizinischen Versorgung bei bestehender hausärztlicher Betreuung oder vollständiger Übernahme aus einer hausärztlichen Versorgung sind:
- Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- Bereitschaft, Palliativpatienten zu betreuen und
- Anerkannte Zusatzweiterbildung Palliativmedizin (160 Stunden)
Die Voraussetzungen zur palliativpflegerischen Versorgung von Patienten sind im niedersächsischen Mustervertrag nach § 132 d Abs. 1 SGB V über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37 b SGB V festgelegt:
- Zulassung als Krankenpflegedienst nach § 132a Abs. 2 SGB V
- Bereitschaft, Palliativpatienten zu betreuen und
- mindestens 3 fest angestellte Pflegefachkräfte mit einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme im Umfang von mindestens 160 Stunden
Bei Interesse an einer Mitarbeit wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an:
Palliativwerk Oldenburg eG, Telefon 0441/93654016