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Behandlung im Voraus Planen - Advance Care Planning - mehr als eine klassische Patientenverfügung

Herzlich Willkommen auf den Seiten der Vorsorge-Gesprächsbegleiterinnen für Oldenburg.

Bei Ihrer Gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132 g SGB V begleiten und unterstützen wir Sie gerne.

Unter Gesundheitlicher Vorsorgeplanung ist am ehesten die Umschreibung des Gesetzgebers für das international etablierte Konzept des Advance Care Planning (ACP) zu verstehen, das im deutschsprachigen Raum mit Behandlung im Voraus planen (BVP) umschrieben ist. Dieses Konzept beinhaltet Prozesse zur Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung von Behandlungswünschen für den Fall, dass die Betroffenen nicht (mehr) selbst entscheiden können.

Kann ein Mensch aufgrund einer vorübergehenden oder auch dauerhaften Erkrankung nicht mehr im ausreichenden Umfang für sich entscheiden, hängt das eigene Schicksal von Handlungen Dritter ab. Beispielsweise Entscheidungen, ob eine neue Behandlung begonnen oder eine bisherige vorzeitig beendet werden soll.

Der Vorsorge für das Lebensende begegnen einige Menschen jedoch mit Verdrängung - wer denkt schon gerne intensiver über Situationen nach, in denen man schwer krank oder sogar sterbenskrank ist? Andere Menschen hingegen recherchieren im Internet und finden Textvorschläge, die mal mehr mal weniger zu den persönlichen Einstellungen passen. Wieder andere Menschen wenden sich an einen Notar, der zwar die juristischen Besonderheiten überblickt, jedoch nicht die medizinischen Fragen beantworten kann.

Das Ergebnis sind allgemein formulierte Verfügungen, die für die individuellen Krankheitssituationen nicht aussagekräftig genug sind. So entstehen Interpretationsspielräume und die endgültige Entscheidung bleibt dem medizinischen Personal und den Zugehörigen überlassen.

Hier hat der Gesetzgeber mit dem § 132 g SGB V die Möglichkeit einer Patientenverfügung geschaffen, die gemeinsam mit einer qualifizierten Vorsorgebegleiterin erstellt wird. Die Patientenverfügung mittels ACP-Konzept wurde zunächst für die gesetzlich krankenversicherten Bewohner:innen stationärer Pflegeinrichtungen nach § 43 SGBXI sowie für Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII geschaffen.

Das Besondere am ACP-Konzept ist, dass es die gesundheitliche Vorausplanung als lebenslangen Gesprächsprozess versteht und die qualifizierte, professionelle Gesprächsbegleitung aktiv anbietet. Ziel des Prozesses ist es, Menschen zu unterstützen, wohlüberlegte Entscheidungen für mögliche zukünftige medizinische Situationen zu treffen und sie so zu dokumentieren, dass im Ernstfall Behandlungen auch zuverlässig entsprechend dem eigenen Willen durchgeführt werden.

Die Gesprächsbegleiterinnen in Oldenburg, alle durch das ACP-Konzept qualifiziert, bieten Ihnen Gespräche für eine gesundheitliche Vorausplanung Ihrer eigenen Behandlung an. Mit Ihnen gemeinsam ermittelt die Gesprächsbegleiterin in mindestens zwei 60 bis 90minütigen Gesprächen Ihre individuellen Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, über Intensität und Grenzen bei medizinischen Interventionen und hört Ihre Wünsche zu palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Maßnahmen in der letzten Lebensphase und hält diese schriftlich in einem Dokument - wie einer Patientenverfügung - fest.

Diese Verfügung ist im entscheidenden Moment sowohl aus juristischer, als auch aus medizinischer Sicht verlässlich und aussagekräftig.

Im Falle der Einwilligungsunfähigkeit vermittelt das genutzte ACP-Konzept den Ärzten, den Pflegenden und den Sanitätern den Willen der Betroffenen klar und strukturiert. Die Willensbekundung der betroffenen Menschen wird zuverlässig festgehalten und ist auch eine enorme Entlastung für die Zugehörigen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt das ACP-Vorsorge-Konzept für sich zu nutzen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

ACP-Gesprächsbegleiterinnen für Oldenburg:

ACP-Gesprächsbegleiterinnen für Oldenburg
Vorname Nachname E-Mail Adresse Mobilnummer
Imke Hinrichs imhin@gmx.de 0174 680 1956
Janina Tepe janina.tepe@gmail.com 0176 322 816 74
Joanna Hövelmeyer j.hoevelmeyer@caritas-ol.de 0176 227 928 02
Karin Weiß karin.weiss@wfbm-oldenburg.de 0177 959 1208
Monika Remmers monika.remmers@t-online.de
m.remmers@caritas-ol.de
0177 603 2574
Sibylle Lück info@sibyllelueck.de 0152 341 507 85
Sina Wehrhahn s.wehrhahn@freenet.de 0160 959 144 99
Susan Gohr sagohr@t-online.de 0179 499 6268
 
Wegweiser durch die palliativen und hospizlichen Angebote der Stadt Oldenburg


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